Menschenrechts- und Umwelt-
Verstöße melden

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen

Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Verdachtsfälle auf z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur DER Touristik Group haben, können gemeldet werden. Beschwerden können von Mitarbeitenden sowie Außenstehenden digital über den Beschwerdekanal der DER Touristik Group als Teil der REWE Group abgeben werden – auf Wunsch auch anonym.

Kund:innenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der DER Touristik Group, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines.

Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.